Abschaffung des Schornsteinfegermonopol zum 01. 01. 2013

Was das für Sie als Hauseigentümer / Besitzer bedeutet:

Im Laufe des Jahres 2012 werden Sie von Ihrem Schornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid erhalten oder schon erhalten haben. Dieser listet Ihre Feuerstätten auf, z.b. Heizung, Ofen und die dazugehörigen Kamine und Abgaswege.
Darin werden auch alle Arbeiten um Ihre Feuerstätten vermerkt, die zu den angegebenen Zeiten durchgeführt werden müssen.

Sie als Betreiber, müssen dem Bezirksschornsteinfeger gegenüber nachweisen,
dass genau diese Arbeiten innerhalb der vorgegebenen Fristen ausgeführt wurden.

Gerne unterstützen wir Sie hier. Wir überprüfen Ihre Feuerstätten und sorgen für ihren ordnungsgemäßen Zustand.
Dabei passen wir natürlich die Termine für die Wartungsarbeiten an die Fristen Ihres Bescheides an.

So sind Ihre Feuerstätten vorschriftsmäßig überprüft und optimal eingestellt.



Bewahren Sie Ihren Feuerstätenbescheid gut auf
Beachten Sie bitte die angegebenen Fristen
Der Betreiber der Heizungsanlage bzw. Feuerstätten ist verantwortlich damit die Termine eingehalten werden
es werden durch den Schornsteinfeger keine Terminkarten mehr versendet
Der Betreiber muss den Auftrag für die Arbeiten vergeben
wenn eine Wartung durch uns durchgeführt wurde, muss der Schornsteinfeger keine Messung mehr nach BImSchV durchführen, dies erledigen wir für Sie
kostengünstige, anerkannte Messungen für Gas - und Ölanlagen durch unseren Betrieb
lassen Sie Ihre Heizungsanlage jährlich warten dies spart Energiekosten und sorgt für einen Störungsfreien Betrieb Ihrer Heizungsanlage


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