Abschaffung des Schornsteinfegermonopol zum 01. 01. 2013
Was das für Sie als Hauseigentümer / Besitzer bedeutet:
Im Laufe des Jahres 2012 werden Sie von Ihrem Schornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid erhalten oder schon erhalten haben. Dieser listet Ihre Feuerstätten auf, z.b. Heizung, Ofen und die dazugehörigen Kamine und Abgaswege. Darin werden auch alle Arbeiten um Ihre Feuerstätten vermerkt, die zu den angegebenen Zeiten durchgeführt werden müssen.
Sie als Betreiber, müssen dem Bezirksschornsteinfeger gegenüber nachweisen, dass genau diese Arbeiten innerhalb der vorgegebenen Fristen ausgeführt wurden.
Gerne unterstützen wir Sie hier. Wir überprüfen Ihre Feuerstätten und sorgen für ihren ordnungsgemäßen Zustand. Dabei passen wir natürlich die Termine für die Wartungsarbeiten an die Fristen Ihres Bescheides an.
So sind Ihre Feuerstätten vorschriftsmäßig überprüft und optimal eingestellt.
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